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   OLG Brandenburg, 29.08.2002 - 1 AR 42/02   

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https://dejure.org/2002,8784
OLG Brandenburg, 29.08.2002 - 1 AR 42/02 (https://dejure.org/2002,8784)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2002 - 1 AR 42/02 (https://dejure.org/2002,8784)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2002 - 1 AR 42/02 (https://dejure.org/2002,8784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Vertrages über die Nutzung eines Datschengrundstücks; Gerichtsstandsbestimmung, wenn für alle Beklagten ein gemeinsamer, besonderer Gerichtsstand begründet ist; Möglichkeit den Rechtsstreit an einem ortsnahen Gericht ohne kostenauslösende Beauftragung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gerichtsstandsregelung; Abwicklungsvereinbarung; Nutzungsverhältnis

  • Judicialis

    SchuldRAnpG § 1 Abs. 1; ; SchuldRAnpG § 55; ; ZPO § 29a Abs. 1; ; ZPO § 36; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 40 Abs. 2; ; ZGB /DDR §§ 312 ff.; ; GVG § 23 Nr. 2 lit. a)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; SchuldRAnpG § 55
    Gerichtsstand für Streitigkeiten über die Abwicklung von Nutzungsverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 50 (Leitsatz und Auszüge)

    § 55 SchuldRAnpG; § 36 ZPO
    Gerichtsstand/Schuldrechtsanpassung/Vereinbarungen über Nutzungsverhältnisse

Verfahrensgang

  • LG Neuruppin - 1b O 26/01
  • OLG Brandenburg, 29.08.2002 - 1 AR 42/02

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 927
  • NJ 2003, 265 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Potsdam, 20.09.2017 - 6 S 26/17

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Herausgabe eines im Beitrittsgebiet

    Die Vorschrift ist ihrem Sinn und Zweck nach, den Nutzern eine wohnortnahe und kostengünstige Rechtschutzmöglichkeit ähnlich der eines Wohnungsmieters zu ermöglichen, prinzipiell weit auszulegen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.08.2002 - 1 AR 42/02 -, OLGR Brandenburg 2002, 506).
  • LG Passau, 19.03.2020 - 1 O 201/16

    Schadensersatzansprüche des berechtigten Besitzers einer bei ihrem Betrieb

    Es kann allerdings auch ein sog. Haftungsschaden vorliegen, der den Anspruch widerspiegelt, dem der Besitzer von Seiten seines Vertragspartners ausgesetzt ist, weil er die Sache aufgrund Einwirkung Dritter etwa nur beschädigt oder gar nicht mehr zurückgeben kann (BGH BeckRS 1976, 30401150; BGH NJW 1981, 750; OLG Köln NZM 2002, 927).
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